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Informationen für Transporteure

Grundsatz

Alle Batteriesammelstellen haben das Anrecht, dass die gesammelten gebührenbelasteten Batterien kostenlos von einem qualifizierten Beförderer abgeholt werden. Es gilt zu beachten, dass alle gebrauchten Batterien als Sonderabfall gelten, Lithium-Batterien und Lithium-Akkus zusätzlich als Gefahrengut. Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, Art. 6 müssen die für den Transport nötigen Begleitpapiere durch den Abgeber (Sammelstelle) ausgestellt werden. Wird diese Aufgabe von den Transporteuren übernommen, können diese dafür einen kleinen Beitrag verlangen.

Für die Transportkosten kommt die INOBAT auf. Jedes Transportunternehmen kann qualifizierter Beförderer von gebrauchten Batterien werden. Alleinige Voraussetzung ist, dass der Transporteur die im Merkblatt festgehaltenen Punkte erfüllt. Die Transporteure, welche beabsichtigen, ein Gesuch bei INOBAT auf Entschädigung einzureichen und noch nicht registriert sind, haben sich vorgängig bei INOBAT zu registrieren.

Geltungsbereich für Transportentschädigungen

Gebührenbelastete Batterien

Transportentschädigungen werden nur entrichtet für gebührenbelastete Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien.

Gebührenbefreite Batterien

Für den Transport gebührenbefreiter sowie weiterer nicht entschädigungsberechtigter Batterien erfolgt keine Transportentschädigung.

Betroffen sind:

  • gebührenbefreite Bleibatterien
  • gebührenbefreite Lithiumbatterien
  • Hybridsysteme für Personenwage
  • E-Busse
  • E-Baustellenfahrzeuge
  • E-Jachten
  • Batterien aus Sonderabfalldeponien
  • Batterien zum Zweck der stofflichen Verwertung importiert 

Anlieferung an Batrec Industrie AG

Transportentschädigungen 2026

Transportentschädigungen Gerätebatterien

Transportentschädigungen Lithiumbatterien

Transportentschädigungen 2025

Transportentschädigungen Gerätebatterien

Transportentschädigungen Lithiumbatterien

Anlieferung an Librec AG

Transportentschädigungen 2026

Transportentschädigungen Lithiumbatterien

Transportentschädigungen 2025

Transportentschädigungen Lithiumbatterien

Liste der qualifizierten Transporteure

Ein Anruf genügt, und die durch INOBAT qualifizierten Transporteure holen die gesammelten Batterien und Akkumulatoren bei Ihnen ab. Wählen Sie einfach den Transporteur, der Ihnen gemäss Postleitzahl am nächsten liegt.

Gerätebatterien und Akkumulatoren

Der Abtransport von gebrauchten Gerätebatterien und -akkumulatoren ist kostenlos* für alle Sammelstellen (Handel, Gemeinden, Firmen u.a.). INOBAT stellt allen Sammelstellen qualifizierte Transportunternehmen zur Verfügung und entschädigt diese für die erbrachten Transportleistungen. Die Transportkosten werden aus der Vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) berappt, die von der INOBAT auf Gesetzesbasis erhoben wird. Der Transport von Bleibatterien und -akkumulatoren wird von INOBAT nicht entschädigt.

Liste Transporteure Gerätebatterien und Akkumulatoren

*Gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA, Art. 6 müssen die für den Transport nötigen Begleitpapiere durch den Abgeber (Sammelstelle) ausgestellt werden. Wird diese Aufgabe von den Transporteuren übernommen, können diese dafür einen kleinen Beitrag verlangen.