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Registrierung online

Als Firma können Sie sich bei der INOBAT online registrieren lassen. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie ein persönliches Zugriffspasswort auf das Meldeportal. Auf dieser Website können Sie in wenigen Schritten die in Verkehr gebrachte Menge Batterien deklarieren.

Die Meldungen an die INOBAT erfolgen nach dem Prinzip der Selbstdeklaration. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die INOBAT als vom Bund beauftragte Organisation Zugriff auf Daten der Oberzolldirektion hat und die Deklarationen plausibilisieren kann. Jeweils anfangs Jahr erhalten alle Melde- und Gebührenpflichtigen ein Formular, auf welchem sie die Richtigkeit der Deklarationen des Vorjahres bestätigen und allenfalls noch Korrekturen vornehmen können.

Damit wir Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer Melde- und Gebührenpflicht unterstützen können, benötigen wir von Ihnen die nachstehenden Angaben. Die Angaben werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihrer Melde- und Gebührenpflicht verwendet; sie werden keinesfalls an Dritte weitergegeben oder eigens zu anderen Zwecken verwendet.

1. Firmenangaben

Bankverbindung

2. Angaben zum Handel/Verkauf von gebührenbelasteten Batterien

Unsere Firma importiert Batterien und/oder Geräte mit Batterien im eigenen Namen und/oder stellt im Zollinland (Schweiz, Fürstentum Liechtenstein) Batterien her.

Definition Batterien

Zutreffendes bitte auswählen

Falls Sie Frage 2 mit Ja beantwortet haben, bitte weiter zu Frage 3.

Falls Sie Frage 2 mit Nein beantwortet haben, bitte direkt weiter zu Frage 4.

3. Angaben zum erstmaligen Inverkehrbringen von Batterien

Unsere Firma verkauft bzw. bringt als Importeur/Hersteller folgende Batterietypen im Zollinland in Verkehr:

[x] zutreffendes bitte ankreuzen

Als Importeur/Hersteller: Verkauf/Abgabe an den Handel oder direkt an die Endverbraucher

Gerätebatterien und Knopfzellen

Verwendungszweck

Fahrzeugbatterien

Verwendungszweck

Industriebatterien

Verwendungszweck

Exporte

Als Importeur/Hersteller: produzierte/importierte Batterien werden wieder exportiert

Falls ja oder teilweise ausgewählt, welche Batterien werden wieder exportiert?

Mit Firmen, die gebührenpflichtige Batterien mehrheitlich an die produzierende Exportwirtschaft (Uhren-, Werkzeug- Maschinenindustrie, etc.) verkaufen, schliesst die INOBAT besondere Vereinbarungen zum Meldewesen ab. In diesem Falle nimmt INOBAT mit Ihnen Kontakt auf.

4. Angaben zum Handel/Verkauf von gebührenbelasteten Batterien

Unsere Firma kauft gebührenbelastete Batterien und/oder Geräte mit Batterien im Zollinland und verkauft diese im Zollinland.

Zutreffendes bitte auswählen

Falls Sie Frage 4 mit Ja beantwortet haben, bitten wir Sie um nachstehende Angaben:

Falls Sie Frage 2 mit Nein und Frage 4 mit Ja oder Nein beantwortet haben, besteht für Ihre Firma gegenüber der INOBAT keine Melde- und Gebührenpflicht. Wir haben ihre Angaben zur Kenntnis genommen und sie werden bei der INOBAT als nicht melde- und gebührenpflichtige Firma erfasst.

5. Meldezyklus

Die in Verkehr gebrachten Batterien sind der INOBAT quartalsweise zu melden. In begründeten Fällen akzeptiert die INOBAT auch halbjährliche Meldungen und bei sehr geringem Absatz kann die Meldung auch jährlich erfolgen. Abweichungen von der Quartalsmeldung bedürfen in jedem Fall der Zustimmung durch die INOBAT.

Aufgrund unserer speziellen Situation möchten wir von nachstehender Melderegelung Gebrauch machen:

Melderegelung

Bitte Begründung hier eingeben. Ohne Begründung wird die Frequenz auf vierteljährlich gestellt.

Detailangaben zur Melde- und Gebührenpflicht finden Sie hier.

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