Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Eine davon ist die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung unter welcher Batterien gesetzlich verankert sind. Neu wird ab dem 1. Juli 2024 bei der Rücknahmepflicht geregelt, dass die Händlerinnen und Händler bei erheblich beschädigten Industriebatterien die Mehrkosten für die Entsorgung in Rechnung stellen können. Industriebatterien werden für vielfältige industrielle oder gewerbliche Zwecken eingesetzt. Dazu gehören auch Batterien für den Antrieb von Elektrofahrzeugen.
Vielerorts in den Medien sind Berichterstattungen veröffentlicht worden, welche den Eindruck erwecken könnten, dass alle Batterien betroffen sind. Die neue Regelung betrifft aber nur Industriebatterien, die zum Beispiel in Elektroautos oder in Gabelstaplern im Einsatz sind.
An dieser Stellen bedankt sich INOBAT bei allen Konsumentinnen und Konsumenten, dass sie ihre gebrauchten Batterien weiterhin an einer Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle der Gemeinde zurückzubringen.