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Batterien sind nützlich,
werden aber zu Sonderabfall

 
 

Ressourcen und Umwelt schonen

Gebrauchte Batterien und Akkus weisen einen hohen Anteil an wieder verwertbaren Materialien, so genannten Wertstoffen auf. Dadurch, dass sie im Recyclingprozess zurück gewonnen werden, statt in den Abfall zu gelangen, leisten wir einen Beitrag zur Erhaltung wichtiger Ressourcen. Und wir schützen die Umwelt vor schädlichen Schwermetallen.

Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz als Sonderabfall. Das Gesetz verpflichtet alle Konsumentinnen und Konsumenten, sie an den Verkaufspunkt oder eine andere Sammelstelle zurückzubringen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung respektive im Anhang 2.15, Batterien und Akkumulatoren.

Im Voraus bezahlte Dienstleistung

Mit dem Kauf einer Batterie oder eines Akkus (auch in Geräten, z.B in einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon) erwirbt man automatisch das Anrecht auf deren sachgerechte Entsorgung. Im Kaufpreis ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) enthalten, die den gesamten Recyclingprozess finanziert. Wer eine Batterie nach Gebrauch in den Abfall wirft, bringt sich um eine Dienstleistung, die er zwar bezahlt, aber nicht in Anspruch nimmt.

Ziel noch nicht erreicht

Gegenwärtig finden zwei Drittel (71.3% per 31.12.2009) der gebrauchten Batterien und Akkus den Weg ins Recyclingwerk. Dieser Wert soll – mit Blick auf unseren Lebensraum und den schonenden Umgang mit Ressourcen – verbessert werden. Als Zielwert streben das Bundesamt für Umwelt  BAFU und die INOBAT eine Sammelquote von mindestens 80% an.