Geschichte des Batterierecyclings
1986 trat die sogenannte Stoffverordnung in Kraft. Wegen den Schwermetallen in den Batterien wurden Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, gebrauchte Batterien zurück zu nehmen und der umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Zu dieser Zeit wurden gebrauchte Batterien noch in Sondermülldeponien eingelagert.
Neue Vorschriften schaffen neue Technologien
Nach Diskussionen rund um den Umgang mit Sondermüll erliess der Bund neue Exportvorschriften. Exportgesuche bewilligte das zuständige Bundesamt nur noch, wenn die umweltgerechte Verwertung nachgewiesen werden konnte. De facto sprach der Bund damit ein Exportverbot aus. Dies hatte zur Folge, dass Ende der 80-er Jahre in neue Technologien investiert wurde. Heute verfügt die Schweiz mit der Batrec Industrie AG über eine der modernsten Batterienverwertungsanlagen der Welt.
Die freiwillige Lösung
Um die deutlich höheren
Kosten für die Batterieverwertung zu finanzieren, wurde im Jahr 1991 von den
Herstellern und Importeuren die Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation
(Beso) gegründet. Die Mitglieder dieser privaten Organisation verpflichteten
sich, vorgezogene Entsorgungsbeiträge auf freiwilliger Basis beim erstmaligen
Inverkehrbringen von Batterien zu erheben und in einen Entsorgungsfonds zu
überweisen. Die Gebühren wurden hauptsächlich für die Finanzierung der
Entsorgung und die Information der Bevölkerung verwendet. Anschaffung und
Unterhalt der Sammelbehälter sowie der Transport zur Sammelstelle und zum
Entsorger gingen damals noch zu Lasten der Sammelstellen.
Die Verankerung im Gesetz
Da sich nicht alle involvierten Unternehmungen der Beso anschliessen wollten und lieber vom Trittbretteffekt profitierten, kam es zu Wettbewerbsverzerrungen. Dies führte dazu, dass der Bund im Jahr 2000 das freiwillige System in Bundesrecht umwandelte und die gesetzliche vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erliess.
Eine erste Nachfolgerin namens INOBAT
Mit der
Einführung des VEG-Obligatoriums und der damit verbundenen öffentlichen
Ausschreibung rund um das Mandat für die Erhebung, Verwaltung und Verwendung
der gesetzlichen Gebühren, wurde die Beso in eine neue Genossenschaft
gewandelt; in die INOBAT Interessensorganisation Batterieentsorgung. Diese
Organisation führte das Mandat bis Ende 2016 als Bietergemeinschaft zusammen
mit der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG. Während dieser Zeit hat die INOBAT
die Namensrechte rund um die INOBAT, weil deren Bekanntheit mit Gebührengelder
finanziert worden ist, auf freiwilliger Basis an den Bund abgetreten. Dies auch
verbunden mit der Überlegung, damit den Wettbewerb und die Transparenz im
administrativen Bereich der VEG zu fördern.
Eine zweite Nachfolgerin namens INOBAT
Bereits
bei der Bewerbung der Bietergemeinschaft INOBAT/ATAG Wirtschaftsorganisationen
AG um das Mandat 2012-2016 wurden seitens des Bundes Bedenken geäussert, ob die
gemäss den Verordnungsbestimmungen geforderte Unabhängigkeit für die
Mandatsführung mit einer Selbsthilfeorganisation, wo die beitragspflichtige
Branche vertreten ist, den Anfordernissen der Unabhängigkeit genügen. Dies
unabhängig davon, ob die INOBAT als unabhängige Selbsthilfeorganisation mit dem
alleinigen statutarischen Zweck der Mandatsumsetzung im Auftrag des Bundes ihre
Daseinsberechtigung hatte.
Gestützt
auf obige Ausgangslage wurden bei der WTO-Ausschreibung um das Mandat für die
Auftragsperiode 2017 bis 2021 zwei gleichlautende Angebote eingereicht. Ein
Angebot im Namen der bisherigen Bietergemeinschaft INOBAT/ATAG
Wirtschaftsorganisationen AG und ein Angebot im Namen der ATAG
Wirtschaftsorganisationen AG.
Im Rahmen
des Zuschlagsverfahrens hat der Bund als Auftraggeberin beschlossen, das Mandat
der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG zu erteilen. Seit dem 1.1.2017 wird die
Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG somit durch die Firma ATAG
Wirtschaftsorganisationen AG, unter dem Markennamen „INOBAT Batterierecycling
Schweiz“ umgesetzt.
Die
INOBAT Genossenschaft wurde formell, damit die Namensrechte rausgelöst werden
konnten, in den ursprünglichen Namen Beso umgewandelt und die Auflösung
beschlossen.